Grundversorgung 2027: angekündigte Preisänderungen zum 1. Januar
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Welche Grundversorger ihre Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2027 ändern. Wir prüfen die Seiten aller Versorger auf dieser Website jede Woche und ergänzen die Liste, sobald ein Versorger eine Änderung bekannt gibt.
| Versorger | Arbeitspreis | Grundpreis | Jahreskosten | Änderung |
|---|---|---|---|---|
| Stadtwerke Hamm Strom | 31,75 ctneu 35,62 ct | 166,01 €neu 189,81 € | 1.277,26 €neu 1.436,51 € | +12,5 %+159,25 € |
| Stadtwerke Hamm Gas | 11,29 ctneu 13,97 ct | 145,66 €neu 175,41 € | 1.500,46 €neu 1.851,81 € | +23,4 %+351,35 € |
Jahreskosten bei 3.500 kWh Strom und 12.000 kWh Gas; Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis inklusive Zähler in € im Jahr.
- Stadtwerke Hamm, Strom: Die neuen Preise sind angekündigt (am 5. Oktober 2026) und gelten ab 1. Januar 2027.
- Stadtwerke Hamm, Gas: Die neuen Preise sind angekündigt (am 5. Oktober 2026) und gelten ab 1. Januar 2027.
Stand der Ankündigungen
Bisher hat einer der Grundversorger auf dieser Website eine Preisänderung zum 1. Januar 2027 angekündigt: die Stadtwerke Hamm erhöhen die Preise für Strom und Gas. Details stehen in den Artikeln zum Strompreis und zum Gaspreis.
Schon zum 1. Dezember 2026 erhöhen die Stadtwerke Magdeburg den Gaspreis der Grundversorgung, siehe den Artikel zum Gaspreis.
Bei allen anderen Versorgern haben wir bis zur letzten Prüfung keine Änderung gefunden. Das heißt nicht, dass die Preise gleich bleiben: Ankündigungen für den Jahreswechsel sind noch bis zum 20. November möglich.
Bis wann Versorger ankündigen müssen
Änderungen der Allgemeinen Preise müssen mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben und den Kunden brieflich mitgeteilt werden (§ 5 Abs. 2 StromGVV und GasGVV). Für den 1. Januar 2027 ist das spätestens der 20. November 2026. Kunden können zum Tag der Änderung ohne Frist kündigen.
Übersicht
Alle Versorger mit ihrem Stand zeigt der Tracker 2027. Wie eine Preiserhöhung in der Grundversorgung abläuft, erklärt der Ratgeber zur Preiserhöhung.
Quellen
- Stadtwerke Hamm: Angespannte geopolitische Lage sorgt für eine Erhöhung der Energieeinkaufspreise, Stand 5. Oktober 2026
- § 5 StromGVV: Art der Versorgung, Änderungen der Allgemeinen Preise
- § 5 GasGVV: Art der Versorgung, Änderungen der Allgemeinen Preise
Verbindlich ist allein das Preisblatt des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@grundversorgung-preise.de.