Grundversorgung Stadtwerke Bochum: Preise 2026
Stand 5. Oktober 2026
Grundversorgung Strom
StadtwerkeBasis Ökostrom (Grundversorgung)
Jahreskosten bei 3.500 kWh
- Arbeitspreis
- 36,07 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 168,48 €/Jahr
- Gültig seit
- 1. Januar 2026
- 1.500 kWh709,53 €
- 2.500 kWh1.070,23 €
- 3.500 kWh1.430,93 €
- 5.000 kWh1.971,98 €
Grundversorgung Gas
11,83 ct/kWh, 200,79 €/Jahr
- 12.000 kWh1.620,39 €
- 20.000 kWh2.566,79 €
Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Preisblatt StadtwerkeBasis, Grundversorgungstarif Strom, gültig ab 1. Januar 2026.
Beim Gas rechnen die Stadtwerke Bochum am Jahresende die für den Verbrauch preiswerteste der vier Preisstufen ab.
Preisänderung 2027
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Strompreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 36,07 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 168,48 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 709,53 € | 59,13 € |
| 2.500 kWh | 1.070,23 € | 89,19 € |
| 3.500 kWh | 1.430,93 € | 119,24 € |
| 5.000 kWh | 1.971,98 € | 164,33 € |
Quelle: Preisblatt StadtwerkeBasis, Grundversorgungstarif Strom, gültig ab 1. Januar 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Gaspreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 11,83 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 200,79 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.620,39 € | 135,03 € |
| 20.000 kWh | 2.566,79 € | 213,90 € |
| Verbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| 0 kWh bis 4.637 kWh | 14,08 ct/kWh | 43,80 € |
| 4.638 kWh bis 8.734 kWh | 12,82 ct/kWh | 102,22 € |
| 8.735 kWh bis 11.549 kWh | 12,26 ct/kWh | 151,13 € |
| 11.550 kWh bis 44.620 kWh | 11,83 ct/kWh | 200,79 € |
Quelle: Preisblatt StadtwerkeBasis Gas, gültig ab 1. Januar 2026 im Rahmen der Grundversorgung, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Ersatzversorgung
In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).
Strom In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Strom keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Gas In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Gas keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Preisentwicklung
| Gültig ab | Arbeitspreis | Grundpreis | bei 12.000 kWh |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2026 aktuell | 11,83 ct | 200,79 € | 1.620,39 € |
| 1. Januar 2025 | 12,17 ct | 200,79 € | 1.661,19 € |
- Zum 1. Januar 2026: Arbeitspreis von 12,17 ct auf 11,83 ct, Grundpreis unverändert 200,79 €; bei 12.000 kWh −40,80 € (−2,5 %).
Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in € im Jahr, jeweils brutto. Ältere Preise nur, soweit der Versorger sie veröffentlicht hat.
Rechner
Wo Stadtwerke Bochum Grundversorger ist
Strom Stadtgebiet Bochum. Nachweis.
Gas Stadtgebiet Bochum. Nachweis.
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.
Grundversorgung verlassen
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Stadtwerke Bochum muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu Stadtwerke Bochum
Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Bochum?
Der Arbeitspreis beträgt 36,07 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 168,48 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.430,93 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Bochum?
Der Arbeitspreis beträgt 11,83 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 200,79 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.620,39 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Ändert Stadtwerke Bochum die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?
Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Wie kündige ich die Grundversorgung bei Stadtwerke Bochum?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.
Was kostet die Ersatzversorgung bei Stadtwerke Bochum?
In den Preisblättern von Stadtwerke Bochum haben wir keine gesonderten Preise für die Ersatzversorgung gefunden. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Wo ist Stadtwerke Bochum Grundversorger?
Für Strom: Stadtgebiet Bochum. Für Gas: Stadtgebiet Bochum. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).
Quellen
- Preisblatt StadtwerkeBasis, Grundversorgungstarif Strom, gültig ab 1. Januar 2026, geprüft am 5. Oktober 2026
- Preisblatt StadtwerkeBasis Gas, gültig ab 1. Januar 2026 im Rahmen der Grundversorgung, geprüft am 5. Oktober 2026
- Nachweis Grundversorger Strom
- Nachweis Grundversorger Gas
- Website von Stadtwerke Bochum GmbH
Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.