Grundversorgung Stadtwerke Duisburg: Preise 2026

Stand 5. Oktober 2026

Grundversorgung Strom

PartnerStrom Classic (Grundversorgung)

Jahreskosten bei 3.500 kWh

Arbeitspreis
39,44 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
173,89 €/Jahr
Gültig seit
1. Januar 2026
  • 1.500 kWh765,49 €
  • 2.500 kWh1.159,89 €
  • 3.500 kWh1.554,29 €
  • 5.000 kWh2.145,89 €

Grundversorgung Gas

15,35 ct/kWh, 274,82 €/Jahr

  • 12.000 kWh2.116,82 €
  • 20.000 kWh3.344,82 €

Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Produktdatenblatt PartnerStrom Classic (Stromlieferung in Duisburg innerhalb der Grundversorgung), Stand 01.01.2026.

In der Ersatzversorgung berechnen die Stadtwerke Duisburg einen höheren Arbeitspreis als in der Grundversorgung, der Grundpreis ist gleich.

Preisänderung 2027

Strom

noch offen

Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).

Gas

noch offen

Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).

Alle Grundversorger im Überblick: Preisänderungen 2027

Strompreise der Grundversorgung

Arbeitspreis
39,44 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
173,89 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
1.500 kWh765,49 €63,79 €
2.500 kWh1.159,89 €96,66 €
3.500 kWh1.554,29 €129,52 €
5.000 kWh2.145,89 €178,82 €

Quelle: Produktdatenblatt PartnerStrom Classic (Stromlieferung in Duisburg innerhalb der Grundversorgung), Stand 01.01.2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Gaspreise der Grundversorgung

Arbeitspreis
15,35 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
274,82 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
12.000 kWh2.116,82 €176,40 €
20.000 kWh3.344,82 €278,74 €

Quelle: Produktdatenblatt PartnerErdgas Classic (Erdgaslieferung in Duisburg innerhalb der Grundversorgung), Stand 01.01.2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Ersatzversorgung

In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).

Strom Ersatzversorgung Strom

Arbeitspreis
47,09 ct/kWh
Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
173,89 €/Jahr
Gültig ab
1. Oktober 2026
Bei 3.500 kWh
1.822,04 €Grundversorgung: 1.554,29 €

Gas Ersatzversorgung Gas

Arbeitspreis
20,41 ct/kWh
Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
274,82 €/Jahr
Gültig ab
1. Oktober 2026
Bei 12.000 kWh
2.724,02 €Grundversorgung: 2.116,82 €

Rechner

Eigene Kosten berechnen

Jahreskosten zu aktuellen Preisen
1.554,29 €
pro Monat
129,52 €

Grundpreis (inklusive Messstellenbetrieb) plus Arbeitspreis mal Verbrauch, brutto. Ohne Bonus oder Abschlagsrundung. Ihre Rechnung kann wegen Zählerart, Ablesezeitraum oder Preisänderung im Jahr abweichen.

Wo Stadtwerke Duisburg Grundversorger ist

Strom Stadtgebiet Duisburg. Nachweis.

Gas Stadtgebiet Duisburg. Nachweis.

Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.

Grundversorgung verlassen

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Stadtwerke Duisburg muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).

Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.

Häufige Fragen zu Stadtwerke Duisburg

Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Duisburg?

Der Arbeitspreis beträgt 39,44 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 173,89 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.554,29 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.

Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Duisburg?

Der Arbeitspreis beträgt 15,35 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 274,82 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 2.116,82 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.

Ändert Stadtwerke Duisburg die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?

Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).

Wie kündige ich die Grundversorgung bei Stadtwerke Duisburg?

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.

Was kostet die Ersatzversorgung bei Stadtwerke Duisburg?

Strom: 47,09 ct/kWh und 173,89 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Oktober 2026. Gas: 20,41 ct/kWh und 274,82 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Oktober 2026. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).

Wo ist Stadtwerke Duisburg Grundversorger?

Für Strom: Stadtgebiet Duisburg. Für Gas: Stadtgebiet Duisburg. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Quellen

Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.