Grundversorgung Süwag: Preise 2026
Stand 5. Oktober 2026
Grundversorgung Strom
Süwag Strom Basis
Jahreskosten bei 3.500 kWh
- Arbeitspreis
- 35,99 ct/kWh
- Grundpreisinkl. moderne Messeinrichtung (24,96 €/Jahr); mit konventionellem Zähler 167,88 €/Jahr
- 179,76 €/Jahr
- Gültig seit
- 1. März 2026
- 1.500 kWh719,61 €
- 2.500 kWh1.079,51 €
- 3.500 kWh1.439,41 €
- 5.000 kWh1.979,26 €
Grundversorgung Gas
13,12 ct/kWh, 197,88 €/Jahr
- 12.000 kWh1.772,28 €
- 20.000 kWh2.821,88 €
Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Süwag Strom Basis, Tarif der Grundversorgung, Preisstand 01.03.2026 (Tarifrechner).
Bei Süwag ist der Zähler nicht im Grundpreis Strom enthalten; mit moderner Messeinrichtung kommen 2,08 Euro im Monat dazu.
Preisänderung 2027
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Strompreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 35,99 ct/kWh
- Grundpreisinkl. moderne Messeinrichtung (24,96 €/Jahr); mit konventionellem Zähler 167,88 €/Jahr
- 179,76 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. März 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 719,61 € | 59,97 € |
| 2.500 kWh | 1.079,51 € | 89,96 € |
| 3.500 kWh | 1.439,41 € | 119,95 € |
| 5.000 kWh | 1.979,26 € | 164,94 € |
Quelle: Süwag Strom Basis, Tarif der Grundversorgung, Preisstand 01.03.2026 (Tarifrechner), Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Gaspreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 13,12 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 197,88 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. April 2024
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.772,28 € | 147,69 € |
| 20.000 kWh | 2.821,88 € | 235,16 € |
Quelle: Süwag Gas Basis, Tarif der Grundversorgung, Preisstand 01.04.2024 (Tarifrechner), Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Ersatzversorgung
In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).
Strom In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Strom keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Gas In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Gas keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Rechner
Wo Süwag Grundversorger ist
Strom Netzgebiet der Syna GmbH in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, unter anderem Oberursel, Hofheim am Taunus, Eschborn, Kelkheim und Teile von Bad Homburg: Bad Homburg vor der Höhe, Oberursel (Taunus), Hofheim am Taunus, Eschborn, Kelkheim (Taunus), Hattersheim am Main, Bad Soden am Taunus. Nachweis.
Gas Gasnetzgebiet der Syna GmbH, unter anderem Idstein, Bad Camberg, Eltville, Rüdesheim, Bad Ems, Remseck am Neckar und Bad Rappenau (nicht Bad Homburg, Oberursel oder Hofheim): Idstein, Bad Camberg, Eltville am Rhein, Rüdesheim am Rhein, Bad Ems, Remseck am Neckar, Bad Rappenau. Nachweis.
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.
Grundversorgung verlassen
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Süwag muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu Süwag
Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Süwag?
Der Arbeitspreis beträgt 35,99 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 179,76 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.439,41 €. Gültig seit 1. März 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Süwag?
Der Arbeitspreis beträgt 13,12 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 197,88 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.772,28 €. Gültig seit 1. April 2024. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Ändert Süwag die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?
Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Wie kündige ich die Grundversorgung bei Süwag?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.
Was kostet die Ersatzversorgung bei Süwag?
In den Preisblättern von Süwag haben wir keine gesonderten Preise für die Ersatzversorgung gefunden. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Wo ist Süwag Grundversorger?
Für Strom: Netzgebiet der Syna GmbH in Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, unter anderem Oberursel, Hofheim am Taunus, Eschborn, Kelkheim und Teile von Bad Homburg. Für Gas: Gasnetzgebiet der Syna GmbH, unter anderem Idstein, Bad Camberg, Eltville, Rüdesheim, Bad Ems, Remseck am Neckar und Bad Rappenau (nicht Bad Homburg, Oberursel oder Hofheim). Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).
Quellen
- Süwag Strom Basis, Tarif der Grundversorgung, Preisstand 01.03.2026 (Tarifrechner), geprüft am 5. Oktober 2026
- Süwag Gas Basis, Tarif der Grundversorgung, Preisstand 01.04.2024 (Tarifrechner), geprüft am 5. Oktober 2026
- Nachweis Grundversorger Strom
- Nachweis Grundversorger Gas
- Website von Süwag Vertrieb AG & Co. KG
Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.