Ersatzversorgung mit Strom und Gas

Rechtsstand 5. Oktober 2026

Wer Strom oder Gas aus dem Netz bezieht, ohne dass ein Liefervertrag besteht, wird nicht abgeschaltet: Der Grundversorger liefert dann in der Ersatzversorgung. Sie ist als Übergang gedacht und endet spätestens nach drei Monaten.

Allgemeine Information nach dem Gesetzestext, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle Energie.

Wann beginnt die Ersatzversorgung?

Bezieht ein Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck Energie, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als vom Grundversorger geliefert (§ 38 Abs. 1 EnWG). Typische Fälle:

  • Der bisherige Lieferant stellt die Belieferung ein oder verliert seinen Netzzugang, etwa bei einer Insolvenz.
  • Ein Sondervertrag endet, und der Anschluss ist keinem neuen Lieferanten zugeordnet.

Anders als die Grundversorgung gilt die Ersatzversorgung nicht nur für Haushaltskunden, sondern für alle Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck (§ 1 Abs. 2 StromGVV). Die Bedingungen der StromGVV und GasGVV gelten für die Ersatzversorgung mit.

Wie lange dauert sie?

Die Ersatzversorgung endet, sobald die Energie auf Grundlage eines Liefervertrags geliefert wird, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG). Haushaltskunden, die danach keinen anderen Vertrag haben, kommen in die Grundversorgung. Den Verbrauch für die Zeit der Ersatzversorgung darf der Versorger durch eine rechnerische Abgrenzung schätzen.

Eine Besonderheit gilt, wenn der bisherige Lieferant ausgefallen ist, weil sein Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrag gekündigt wurde: Für die Dauer von drei Monaten ab Beginn der Ersatzversorgung muss der Grundversorger diese Kunden nicht in die Grundversorgung übernehmen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Sie haben dann einen Anspruch auf Ersatzversorgung (§ 38 Abs. 1 EnWG).

Was kostet die Ersatzversorgung?

Der Grundversorger darf für die Ersatzversorgung eigene Allgemeine Preise veröffentlichen (§ 38 Abs. 1 EnWG). Sind sie für Haushaltskunden höher als in der Grundversorgung, muss er die Beschaffungskosten gesondert ausweisen. Diese dürfen nicht höher angesetzt werden, als sie bei einer kurzfristigen Beschaffung über Börsenprodukte entstehen würden (§ 38 Abs. 2 EnWG).

Die Preise der Ersatzversorgung darf der Grundversorger zum 1. und zum 15. eines Monats neu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anpassen. Die Änderung wird mit der Veröffentlichung auf seiner Website wirksam, und er muss die Preise der mindestens letzten sechs Monate dort zeigen (§ 38 Abs. 3 EnWG).

Ersatzversorgung Strom: Preise der Grundversorger

20 von 42 Grundversorgern auf dieser Website weisen eigene Preise für die Ersatzversorgung Strom aus. Jahreskosten bei 3.500 kWh, brutto:

VersorgerArbeitspreisErsatzGrund­versorgungDifferenz
badenova 43,36 ct 1.674,68 € 1.484,63 € +190,05 €
ENNI 47,28 ct 1.861,68 € 1.643,64 € +218,04 €
ENTEGA 42,15 ct 1.655,25 € 1.544,30 € +110,95 €
ESWE 43,21 ct 1.676,15 € 1.399,65 € +276,50 €
evm 46,60 ct 1.821,78 € 1.449,03 € +372,75 €
EWE 29,83 ct 1.287,46 € 1.261,85 € +25,61 €
LEW 45,82 ct 1.749,88 € 1.381,64 € +368,24 €
LSW 33,44 ct 1.305,65 € 1.181,40 € +124,24 €
Mark-E (ENERVIE) 38,95 ct 1.513,20 € 1.390,00 € +123,20 €
NEW 45,60 ct 1.823,55 € 1.486,85 € +336,70 €
SachsenEnergie 43,15 ct 1.710,17 € 1.372,81 € +337,36 €
Stadtwerke Amberg 38,85 ct 1.727,47 € 1.268,35 € +459,12 €
Stadtwerke Bielefeld 42,64 ct 1.957,70 € 1.315,43 € +642,27 €
Stadtwerke Duisburg 47,09 ct 1.822,04 € 1.554,29 € +267,75 €
Stadtwerke Hamm 38,51 ct 1.506,25 € 1.277,26 € +228,99 €
Stadtwerke Kiel 48,12 ct 1.804,94 € 1.400,66 € +404,28 €
Stadtwerke Lübeck 43,44 ct 1.639,40 € 1.338,75 € +300,65 €
Stadtwerke Münster 44,26 ct 1.727,16 € 1.437,71 € +289,45 €
Stadtwerke Osnabrück 34,87 ct 1.377,53 € 1.377,53 € ±0,00 €
STAWAG 46,58 ct 1.744,30 € 1.413,55 € +330,75 €

Bei mehreren Preisgebieten mit dem ersten Grundversorgungspreis im Preisblatt verglichen. Die Ersatzpreise können sich zweimal im Monat ändern; Stand und Quelle auf der Versorgerseite.

Was tun in der Ersatzversorgung?

Notieren Sie den Zählerstand mit Datum, am besten mit Foto, damit sich die Abrechnung der Ersatzversorgung später prüfen lässt. Danach haben Sie drei Möglichkeiten: in der Ersatzversorgung bleiben, bis sie endet, den Grundversorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten (soweit er dazu verpflichtet ist) oder einen Sondervertrag bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Die Ersatzversorgung endet, sobald der neue Vertrag beliefert wird.

Gesetze und Quellen

Gelesen am 5. Oktober 2026. Verbindlich ist allein der jeweils geltende Gesetzestext.