Grundversorgung ENTEGA: Preise 2026
Stand 5. Oktober 2026
Grundversorgung Strom
ENTEGA Basis Strom, Preis für Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt)
Jahreskosten bei 3.500 kWh
- Arbeitspreis
- 38,98 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 180,00 €/Jahr
- Gültig seit
- 1. Januar 2024
- 1.500 kWh764,70 €
- 2.500 kWh1.154,50 €
- 3.500 kWh1.544,30 €
- 5.000 kWh2.129,00 €
Grundversorgung Gas
12,86 ct/kWh, 228,00 €/Jahr
- 12.000 kWh1.771,20 €
- 20.000 kWh2.800,00 €
Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Allgemeine Strompreise der ENTEGA Plus GmbH ab 01.01.2024 (ENTEGA Basis Strom, Basis Strom Mainz, Basis Strom Ersatzversorgung). Für 1 weitere Gebiete gelten andere Preise, siehe unten.
Die Strompreise der Grundversorgung gelten unverändert seit dem 1. Januar 2024.
Preisänderung 2027
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).
Oben der Preis für Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt); alle Gebiete unter Strompreise.
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Oben der Preis für Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt); alle Gebiete unter Gaspreise.
Strompreise der Grundversorgung
Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt)
- Arbeitspreis
- 38,98 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 180,00 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2024
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 764,70 € | 63,72 € |
| 2.500 kWh | 1.154,50 € | 96,21 € |
| 3.500 kWh | 1.544,30 € | 128,69 € |
| 5.000 kWh | 2.129,00 € | 177,42 € |
Netzgebiet der Mainzer Netze (Mainz, Gustavsburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Mainz-Amöneburg)
- Arbeitspreis
- 39,85 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 156,90 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2024
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 754,65 € | 62,89 € |
| 2.500 kWh | 1.153,15 € | 96,10 € |
| 3.500 kWh | 1.551,65 € | 129,30 € |
| 5.000 kWh | 2.149,40 € | 179,12 € |
Quelle: Allgemeine Strompreise der ENTEGA Plus GmbH ab 01.01.2024 (ENTEGA Basis Strom, Basis Strom Mainz, Basis Strom Ersatzversorgung), Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Gaspreise der Grundversorgung
Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt)
- Arbeitspreis
- 12,86 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 228,00 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. April 2025
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.771,20 € | 147,60 € |
| 20.000 kWh | 2.800,00 € | 233,33 € |
Netzgebiet der Mainzer Netze (u. a. Mainz)
- Arbeitspreis
- 13,14 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 180,00 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. April 2025
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.756,80 € | 146,40 € |
| 20.000 kWh | 2.808,00 € | 234,00 € |
Quelle: Allgemeine Gaspreise der ENTEGA Plus GmbH ab 01.04.2025 (ENTEGA Basis Gas, Basis Gas Mainz), Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Ersatzversorgung
In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).
Strom Ersatzversorgung Strom
- Arbeitspreis
- 42,15 ct/kWh
- Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
- 180,00 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2024
- Bei 3.500 kWh
- 1.655,25 €Grundversorgung: 1.544,30 €
Gas Ersatzversorgung Gas
- Arbeitspreis
- 14,91 ct/kWh
- Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
- 228,00 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Oktober 2026
- Bei 12.000 kWh
- 2.017,20 €Grundversorgung: 1.771,20 €
Rechner
Wo ENTEGA Grundversorger ist
Strom Darmstadt, Mainz und zahlreiche Gemeinden in Südhessen und im Odenwald: Abtsteinach, Babenhausen, Bad König, Birkenau, Brensbach, Breuberg, Brombachtal, Darmstadt, Dieburg, Eberbach (nur Brombach und Badisch-Schöllenbach), Einhausen, Eppertshausen, Erbach, Erzhausen, Fischbachtal, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Gorxheimertal, Grasellenbach, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Heddesbach, Hemsbach (nur OT Balzenbach), Hirschhorn, Höchst, Lindenfels, Lützelbach, Messel, Michelstadt, Modautal, Mörfelden-Walldorf, Mörlenbach, Mossautal, Mühltal, Münster, Neckargemünd (nur Stadtteil Neckarhäuserhof), Neckarsteinach, Ober-Ramstadt, Oberzent, Otzberg, Pfungstadt, Reichelsheim, Reinheim, Rimbach, Rödermark, Rodgau (nur OT Nieder-Roden), Roßdorf, Schaafheim, Wald-Michelbach, Weiterstadt, Mainz, Ginsheim-Gustavsburg (nur Gustavsburg), Wiesbaden (nur Amöneburg, Kostheim, Kastel). Nachweis.
Gas Darmstadt, Mainz und zahlreiche Gemeinden in Südhessen: Babenhausen, Bad König, Biblis, Biebesheim, Bischofsheim, Brensbach, Breuberg, Budenheim, Büttelborn, Darmstadt, Dieburg, Einhausen, Eppertshausen, Erbach, Erzhausen, Fränkisch-Crumbach, Fürth, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Bieberau, Groß-Gerau, Groß-Rohrheim, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Hainburg, Hirschhorn, Höchst, Ingelheim (nur Wackernheim), Lindenfels, Mainhausen, Mainz, Messel, Michelstadt, Modautal, Mörlenbach, Mühltal, Münster, Nauheim, Ober-Ramstadt, Otzberg, Pfungstadt, Reichelsheim, Reinheim, Riedstadt, Rimbach, Roßdorf, Rödermark, Seligenstadt, Stockstadt, Trebur, Weiterstadt, Wiesbaden (nur Amöneburg, Kostheim, Kastel). Nachweis.
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.
Grundversorgung verlassen
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. ENTEGA muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu ENTEGA
Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von ENTEGA?
Der Arbeitspreis beträgt 38,98 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 180,00 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.544,30 €. Gültig seit 1. Januar 2024. Das gilt für Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt); für Netzgebiet der Mainzer Netze (Mainz, Gustavsburg, Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Mainz-Amöneburg) nennt das Preisblatt andere Preise. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von ENTEGA?
Der Arbeitspreis beträgt 12,86 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 228,00 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.771,20 €. Gültig seit 1. April 2025. Das gilt für Grundversorgungsgebiet außerhalb des Netzgebiets der Mainzer Netze (u. a. Darmstadt); für Netzgebiet der Mainzer Netze (u. a. Mainz) nennt das Preisblatt andere Preise. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Ändert ENTEGA die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?
Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Wie kündige ich die Grundversorgung bei ENTEGA?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.
Was kostet die Ersatzversorgung bei ENTEGA?
Strom: 42,15 ct/kWh und 180,00 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Januar 2024. Gas: 14,91 ct/kWh und 228,00 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Oktober 2026. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Wo ist ENTEGA Grundversorger?
Für Strom: Darmstadt, Mainz und zahlreiche Gemeinden in Südhessen und im Odenwald. Für Gas: Darmstadt, Mainz und zahlreiche Gemeinden in Südhessen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).
Quellen
- Allgemeine Strompreise der ENTEGA Plus GmbH ab 01.01.2024 (ENTEGA Basis Strom, Basis Strom Mainz, Basis Strom Ersatzversorgung), geprüft am 5. Oktober 2026
- Allgemeine Gaspreise der ENTEGA Plus GmbH ab 01.04.2025 (ENTEGA Basis Gas, Basis Gas Mainz), geprüft am 5. Oktober 2026
- Nachweis Grundversorger Strom
- Nachweis Grundversorger Gas
- Website von ENTEGA Plus GmbH
Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.