Grundversorgung Stadtwerke Hamm: Preise 2026
Stand 5. Oktober 2026
Grundversorgung Strom
Grundversorgung Strom (Privatkunden, Eintarifmessung)
Jahreskosten bei 3.500 kWh
- Arbeitspreis
- 31,75 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 166,01 €/Jahr
- Gültig seit
- 1. Januar 2026
- 1.500 kWh633,26 €
- 2.500 kWh959,76 €
- 3.500 kWh1.277,26 €
- 5.000 kWh1.753,51 €
Grundversorgung Gas
11,29 ct/kWh, 145,66 €/Jahr
- 12.000 kWh1.384,80 €
- 20.000 kWh2.308,00 €
Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Preisblatt Strom Grundversorgung, Stand Entgelte 1. Januar 2026.
Die Stadtwerke Hamm rechnen in der Grundversorgung automatisch nach der günstigeren Verbrauchsstaffel ab (Bestabrechnung).
Preisänderung 2027
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Strompreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 31,75 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 166,01 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Januar 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 633,26 € | 52,77 € |
| 2.500 kWh | 959,76 € | 79,98 € |
| 3.500 kWh | 1.277,26 € | 106,44 € |
| 5.000 kWh | 1.753,51 € | 146,13 € |
| Verbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| 0 kWh bis 2.000 kWh | 33,53 ct/kWh | 130,31 € |
| ab 2.001 kWh | 31,75 ct/kWh | 166,01 € |
Quelle: Preisblatt Strom Grundversorgung, Stand Entgelte 1. Januar 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Gaspreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 11,29 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 145,66 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. April 2024
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.384,80 € | 115,40 € |
| 20.000 kWh | 2.308,00 € | 192,33 € |
| Verbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| 0 kWh bis 2.666 kWh | 14,09 ct/kWh | 42,84 € |
| 2.667 kWh bis 7.826 kWh | 11,84 ct/kWh | 102,82 € |
| 7.827 kWh bis 35.076 kWh | 11,29 ct/kWh | 145,66 € |
| 35.077 kWh bis 49.411 kWh | 11,14 ct/kWh | 199,92 € |
| ab 49.412 kWh | 11,54 ct/kWh | 0,00 € |
Quelle: Preisblatt Erdgas Grundversorgung, Stand Entgelte 1. April 2024, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Ersatzversorgung
In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).
Strom Ersatzversorgung Strom
- Arbeitspreis
- 38,51 ct/kWh
- Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
- 158,40 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Oktober 2026
- Bei 3.500 kWh
- 1.506,25 €Grundversorgung: 1.277,26 €
Gas Ersatzversorgung Gas
- Arbeitspreis
- 15,19 ct/kWh
- Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
- 199,49 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Oktober 2026
- Bei 12.000 kWh
- 2.022,29 €Grundversorgung: 1.384,80 €
Rechner
Wo Stadtwerke Hamm Grundversorger ist
Strom Stadtgebiet Hamm. Nachweis.
Gas Stadtgebiet Hamm. Nachweis.
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.
Grundversorgung verlassen
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Stadtwerke Hamm muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu Stadtwerke Hamm
Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Hamm?
Der Arbeitspreis beträgt 31,75 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 166,01 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.277,26 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Hamm?
Der Arbeitspreis beträgt 11,29 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 145,66 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.384,80 €. Gültig seit 1. April 2024. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Ändert Stadtwerke Hamm die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?
Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Wie kündige ich die Grundversorgung bei Stadtwerke Hamm?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.
Was kostet die Ersatzversorgung bei Stadtwerke Hamm?
Strom: 38,51 ct/kWh und 158,40 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Oktober 2026. Gas: 15,19 ct/kWh und 199,49 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Oktober 2026. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Wo ist Stadtwerke Hamm Grundversorger?
Für Strom: Stadtgebiet Hamm. Für Gas: Stadtgebiet Hamm. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).
Quellen
- Preisblatt Strom Grundversorgung, Stand Entgelte 1. Januar 2026, geprüft am 5. Oktober 2026
- Preisblatt Erdgas Grundversorgung, Stand Entgelte 1. April 2024, geprüft am 5. Oktober 2026
- Nachweis Grundversorger Strom
- Nachweis Grundversorger Gas
- Website von Stadtwerke Hamm GmbH
Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.