Grundversorgung Stadtwerke Magdeburg: Preise 2026

Stand 18. Oktober 2026

Grundversorgung Strom

SWM Basis Strom

Jahreskosten bei 3.500 kWh

Arbeitspreis
32,58 ct/kWh
Grundpreisinkl. moderne Messeinrichtung (25,00 €/Jahr)
190,00 €/Jahr
Gültig seit
1. Januar 2026
  • 1.500 kWh678,70 €
  • 2.500 kWh1.004,50 €
  • 3.500 kWh1.330,30 €
  • 5.000 kWh1.819,00 €

Grundversorgung Gas

11,64 ct/kWh, 103,53 €/Jahr

  • 12.000 kWh1.500,33 €
  • 20.000 kWh2.431,53 €

Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Preise SWM Basis Strom (Grundversorgung), gültig ab 1. Januar 2026.

Die Stadtwerke Magdeburg haben für die Gas-Grundversorgung einen höheren Arbeitspreis ab 1. Dezember 2026 veröffentlicht.

Preisänderung 2027

Strom

noch offen

Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).

Gas

angekündigt

Angekündigt: neue Preise ab 1. Dezember 2026.

Neu: 14,40 ct/kWh und 103,53 € Grundpreis im Jahr. Vorher: 11,64 ct/kWh und 103,53 € Grundpreis im Jahr. +331,20 € im Jahr (+22,1 %) bei 12.000 kWh

Die Städtischen Werke Magdeburg erhöhen zum 1. Dezember 2026 in der Gas-Grundversorgung SWM Basis Erdgas den Arbeitspreis um 2,76 Cent je Kilowattstunde (brutto). Der Grundpreis bleibt gleich. Die neuen Preise stehen auf der Tarifseite und in der Übersicht zu den Erdgaspreisen 2026.

Quelle der Ankündigung, unsere Meldung

Alle Grundversorger im Überblick: Preisänderungen 2027

Strompreise der Grundversorgung

Arbeitspreis
32,58 ct/kWh
Grundpreisinkl. moderne Messeinrichtung (25,00 €/Jahr)
190,00 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
1.500 kWh678,70 €56,56 €
2.500 kWh1.004,50 €83,71 €
3.500 kWh1.330,30 €110,86 €
5.000 kWh1.819,00 €151,58 €

Quelle: Preise SWM Basis Strom (Grundversorgung), gültig ab 1. Januar 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 18. Oktober 2026.

Gaspreise der Grundversorgung

Angekündigt ab 1. Dezember 2026: 14,40 ct/kWh und 103,53 € Grundpreis im Jahr; bei 12.000 kWh +331,20 € im Jahr (Quelle).

Arbeitspreis
11,64 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
103,53 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
12.000 kWh1.500,33 €125,03 €
20.000 kWh2.431,53 €202,63 €

Quelle: Preise SWM Basis Erdgas (Grundversorgung), gültig ab 1. Januar 2026 und ab 1. Dezember 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 18. Oktober 2026.

Ersatzversorgung

In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).

Strom Ersatzversorgung Strom

Arbeitspreis
44,45 ct/kWh
Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
501,00 €/Jahr
Gültig ab
15. Oktober 2026
Bei 3.500 kWh
2.056,75 €Grundversorgung: 1.330,30 €

Gas Ersatzversorgung Gas

Arbeitspreis
23,72 ct/kWh
Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
440,30 €/Jahr
Gültig ab
15. Oktober 2026
Bei 12.000 kWh
3.286,70 €Grundversorgung: 1.500,33 €

Preisentwicklung

Strom: Preise der Grundversorgung seit 1. Januar 2023
Gültig abArbeitspreisGrundpreisbei 3.500 kWh
1. Januar 2026 aktuell 32,58 ct 190,00 € 1.330,30 €
1. April 2024 36,52 ct 155,90 € 1.434,10 €
1. Januar 2024 33,92 ct 155,90 € 1.343,10 €
1. Mai 2023 39,58 ct 155,90 € 1.541,20 €
1. Januar 2023 53,50 ct 155,90 € 2.028,40 €
  • Zum 1. Januar 2026: Arbeitspreis von 36,52 ct auf 32,58 ct, Grundpreis von 155,90 € auf 190,00 €; bei 3.500 kWh −103,80 € (−7,2 %).
  • Zum 1. April 2024: Arbeitspreis von 33,92 ct auf 36,52 ct, Grundpreis unverändert 155,90 €; bei 3.500 kWh +91,00 € (+6,8 %).
  • Zum 1. Januar 2024: Arbeitspreis von 39,58 ct auf 33,92 ct, Grundpreis unverändert 155,90 €; bei 3.500 kWh −198,10 € (−12,9 %).
  • Zum 1. Mai 2023: Arbeitspreis von 53,50 ct auf 39,58 ct, Grundpreis unverändert 155,90 €; bei 3.500 kWh −487,20 € (−24,0 %).
Gas: Preise der Grundversorgung seit 1. Januar 2026
Gültig abArbeitspreisGrundpreisbei 12.000 kWh
1. Dezember 2026 angekündigt 14,40 ct 103,53 € 1.831,53 €
1. Januar 2026 aktuell 11,64 ct 103,53 € 1.500,33 €
  • Ab 1. Dezember 2026: Arbeitspreis von 11,64 ct auf 14,40 ct, Grundpreis unverändert 103,53 €; bei 12.000 kWh +331,20 € (+22,1 %) (angekündigt).

Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in € im Jahr, jeweils brutto. Ältere Preise nur, soweit der Versorger sie veröffentlicht hat.

Rechner

Eigene Kosten berechnen

Jahreskosten zu aktuellen Preisen
1.330,30 €
pro Monat
110,86 €

Grundpreis (inklusive Messstellenbetrieb) plus Arbeitspreis mal Verbrauch, brutto. Ohne Bonus oder Abschlagsrundung. Ihre Rechnung kann wegen Zählerart, Ablesezeitraum oder Preisänderung im Jahr abweichen.

Wo Stadtwerke Magdeburg Grundversorger ist

Strom Stadtgebiet Magdeburg mit Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen, ohne einzelne Siedlungen und Arealnetze. Nachweis.

Gas Stadtgebiet Magdeburg. Nachweis.

Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.

Grundversorgung verlassen

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Stadtwerke Magdeburg muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).

Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.

Häufige Fragen zu Stadtwerke Magdeburg

Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Magdeburg?

Der Arbeitspreis beträgt 32,58 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 190,00 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.330,30 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 18. Oktober 2026.

Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Magdeburg?

Der Arbeitspreis beträgt 11,64 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 103,53 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.500,33 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 18. Oktober 2026.

Ändert Stadtwerke Magdeburg die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?

Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Angekündigt: neue Preise ab 1. Dezember 2026. Neu: 14,40 ct/kWh und 103,53 € Grundpreis im Jahr, also +331,20 € im Jahr (+22,1 %) bei 12.000 kWh.

Wie kündige ich die Grundversorgung bei Stadtwerke Magdeburg?

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.

Was kostet die Ersatzversorgung bei Stadtwerke Magdeburg?

Strom: 44,45 ct/kWh und 501,00 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 15. Oktober 2026. Gas: 23,72 ct/kWh und 440,30 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 15. Oktober 2026. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).

Wo ist Stadtwerke Magdeburg Grundversorger?

Für Strom: Stadtgebiet Magdeburg mit Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen, ohne einzelne Siedlungen und Arealnetze. Für Gas: Stadtgebiet Magdeburg. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Quellen

Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@grundversorgung-preise.de.