Grundversorgung Stadtwerke Karlsruhe: Preise 2026
Stand 5. Oktober 2026
Grundversorgung Strom
BasisStrom (Grundversorgung)
Jahreskosten bei 3.500 kWh
- Arbeitspreis
- 33,65 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 200,16 €/Jahr
- Gültig seit
- 1. März 2026
- 1.500 kWh699,60 €
- 2.500 kWh1.041,41 €
- 3.500 kWh1.377,91 €
- 5.000 kWh1.882,66 €
Grundversorgung Gas
13,71 ct/kWh, 192,84 €/Jahr
- 12.000 kWh1.838,04 €
- 20.000 kWh2.934,84 €
Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Allgemeine Strompreise im Rahmen der Grundversorgung, Preisstand 1. März 2026.
Strom und Gas in der Grundversorgung sind nach Jahresverbrauch gestaffelt; der Gaspreis wurde zum 1. Oktober 2026 angepasst.
Preisänderung 2027
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).
noch offen
Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Strompreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 33,65 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 200,16 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. März 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 1.500 kWh | 699,60 € | 58,30 € |
| 2.500 kWh | 1.041,41 € | 86,78 € |
| 3.500 kWh | 1.377,91 € | 114,83 € |
| 5.000 kWh | 1.882,66 € | 156,89 € |
| Verbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| 0 kWh bis 1.846 kWh | 35,20 ct/kWh | 171,60 € |
| ab 1.847 kWh | 33,65 ct/kWh | 200,16 € |
Quelle: Allgemeine Strompreise im Rahmen der Grundversorgung, Preisstand 1. März 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Gaspreise der Grundversorgung
- Arbeitspreis
- 13,71 ct/kWh
- Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
- 192,84 €/Jahr
- Gültig ab
- 1. Oktober 2026
| Verbrauch | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| 12.000 kWh | 1.838,04 € | 153,17 € |
| 20.000 kWh | 2.934,84 € | 244,57 € |
| Verbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis |
|---|---|---|
| 0 kWh bis 5.295 kWh | 16,45 ct/kWh | 47,88 € |
| 5.296 kWh bis 80.999 kWh | 13,71 ct/kWh | 192,84 € |
| ab 81.000 kWh | 13,95 ct/kWh | 0,00 € |
Quelle: Preisblatt BasisGas, Preisstand 1. Oktober 2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.
Ersatzversorgung
In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).
Strom In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Strom keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Gas In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Gas keine gesonderten Preise ausgewiesen.
Rechner
Wo Stadtwerke Karlsruhe Grundversorger ist
Strom Stadtgebiet Karlsruhe (Netz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH). Nachweis (Angabe des Versorgers, eine Veröffentlichung des Netzbetreibers haben wir nicht gefunden).
Gas Karlsruhe und Rheinstetten: Karlsruhe, Rheinstetten. Nachweis (Angabe des Versorgers, eine Veröffentlichung des Netzbetreibers haben wir nicht gefunden).
Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.
Grundversorgung verlassen
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. Stadtwerke Karlsruhe muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).
Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.
Häufige Fragen zu Stadtwerke Karlsruhe
Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Karlsruhe?
Der Arbeitspreis beträgt 33,65 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 200,16 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.377,91 €. Gültig seit 1. März 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von Stadtwerke Karlsruhe?
Der Arbeitspreis beträgt 13,71 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 192,84 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.838,04 €. Gültig seit 1. Oktober 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.
Ändert Stadtwerke Karlsruhe die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?
Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).
Wie kündige ich die Grundversorgung bei Stadtwerke Karlsruhe?
Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.
Was kostet die Ersatzversorgung bei Stadtwerke Karlsruhe?
In den Preisblättern von Stadtwerke Karlsruhe haben wir keine gesonderten Preise für die Ersatzversorgung gefunden. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).
Wo ist Stadtwerke Karlsruhe Grundversorger?
Für Strom: Stadtgebiet Karlsruhe (Netz der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH). Für Gas: Karlsruhe und Rheinstetten. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).
Quellen
- Allgemeine Strompreise im Rahmen der Grundversorgung, Preisstand 1. März 2026, geprüft am 5. Oktober 2026
- Preisblatt BasisGas, Preisstand 1. Oktober 2026, geprüft am 5. Oktober 2026
- Nachweis Grundversorger Strom
- Nachweis Grundversorger Gas
- Website von Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.