Grundversorgung GGEW: Preise 2026

Stand 5. Oktober 2026

Grundversorgung Strom

Allgemeine Preise der Strom-Grundversorgung

Jahreskosten bei 3.500 kWh

Arbeitspreis
38,00 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
142,80 €/Jahr
Gültig seit
1. Januar 2026
  • 1.500 kWh712,80 €
  • 2.500 kWh1.092,80 €
  • 3.500 kWh1.472,80 €
  • 5.000 kWh2.042,80 €

Grundversorgung Gas

14,43 ct/kWh, 178,50 €/Jahr

  • 12.000 kWh1.910,10 €
  • 20.000 kWh3.064,50 €

Brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer, berechnet aus dem Allgemeine Preise der STROM Grundversorgung für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2026.

Preisänderung 2027

Strom

noch offen

Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV).

Gas

noch offen

Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).

Alle Grundversorger im Überblick: Preisänderungen 2027

Strompreise der Grundversorgung

Arbeitspreis
38,00 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
142,80 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
1.500 kWh712,80 €59,40 €
2.500 kWh1.092,80 €91,07 €
3.500 kWh1.472,80 €122,73 €
5.000 kWh2.042,80 €170,23 €

Quelle: Allgemeine Preise der STROM Grundversorgung für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Gaspreise der Grundversorgung

Arbeitspreis
14,43 ct/kWh
Grundpreisinkl. Messstellenbetrieb
178,50 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2026
Kosten nach Jahresverbrauch
Verbrauchpro Jahrpro Monat
12.000 kWh1.910,10 €159,17 €
20.000 kWh3.064,50 €255,38 €

Quelle: Allgemeine Preise der GAS Grundversorgung für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01.01.2026, Seite des Versorgers. Geprüft am 5. Oktober 2026.

Ersatzversorgung

In die Ersatzversorgung fällt, wer Energie entnimmt, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa wenn der bisherige Lieferant ausfällt. Sie endet mit einem neuen Vertrag, spätestens aber nach drei Monaten. Der Grundversorger darf dafür eigene Preise festlegen und sie zum 1. und 15. eines Monats ändern (§ 38 EnWG).

Strom In unseren Quellen sind für die Ersatzversorgung Strom keine gesonderten Preise ausgewiesen.

Gas Ersatzversorgung Gas

Arbeitspreis
19,48 ct/kWh
Grundpreislaut Preisblatt der Ersatzversorgung
178,50 €/Jahr
Gültig ab
1. Januar 2025
Bei 12.000 kWh
2.516,10 €Grundversorgung: 1.910,10 €

Preisentwicklung

Strom: Preise der Grundversorgung seit 1. Januar 2025
Gültig abArbeitspreisGrundpreisbei 3.500 kWh
1. Januar 2026 aktuell 38,00 ct 142,80 € 1.472,80 €
1. Januar 2025 47,50 ct 142,80 € 1.805,30 €
  • Zum 1. Januar 2026: Arbeitspreis von 47,50 ct auf 38,00 ct, Grundpreis unverändert 142,80 €; bei 3.500 kWh −332,50 € (−18,4 %).
Gas: Preise der Grundversorgung seit 1. Januar 2025
Gültig abArbeitspreisGrundpreisbei 12.000 kWh
1. Januar 2026 aktuell 14,43 ct 178,50 € 1.910,10 €
1. Dezember 2025 14,77 ct 178,50 € 1.950,90 €
1. Januar 2025 19,48 ct 178,50 € 2.516,10 €
  • Zum 1. Januar 2026: Arbeitspreis von 14,77 ct auf 14,43 ct, Grundpreis unverändert 178,50 €; bei 12.000 kWh −40,80 € (−2,1 %).
  • Zum 1. Dezember 2025: Arbeitspreis von 19,48 ct auf 14,77 ct, Grundpreis unverändert 178,50 €; bei 12.000 kWh −565,20 € (−22,5 %).

Arbeitspreis in ct/kWh, Grundpreis in € im Jahr, jeweils brutto. Ältere Preise nur, soweit der Versorger sie veröffentlicht hat.

Rechner

Eigene Kosten berechnen

Jahreskosten zu aktuellen Preisen
1.472,80 €
pro Monat
122,73 €

Grundpreis (inklusive Messstellenbetrieb) plus Arbeitspreis mal Verbrauch, brutto. Ohne Bonus oder Abschlagsrundung. Ihre Rechnung kann wegen Zählerart, Ablesezeitraum oder Preisänderung im Jahr abweichen.

Wo GGEW Grundversorger ist

Strom Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Lautertal und Zwingenberg: Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Lautertal, Zwingenberg. Nachweis.

Gas Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Bürstadt, Lampertheim, Lautertal, Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg: Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Bürstadt, Lampertheim, Lautertal, Seeheim-Jugenheim, Zwingenberg. Nachweis.

Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht es bis zum 30. September (§ 36 Abs. 2 EnWG). Wer ohne eigenen Vertrag Strom oder Gas bezieht, wird hier vom Grundversorger beliefert.

Grundversorgung verlassen

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail reicht. GGEW muss sie unverzüglich mit dem Vertragsende bestätigen und darf keine Gebühr dafür verlangen (§ 20 StromGVV, § 20 GasGVV).

Ändert der Grundversorger seine Preise, können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Weisen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung einen neuen Vertrag nach, gelten die neuen Preise für Sie nicht (§ 5 Abs. 3 StromGVV, GasGVV). Mehr dazu im Ratgeber Preiserhöhung in der Grundversorgung.

Häufige Fragen zu GGEW

Wie hoch ist der Strompreis in der Grundversorgung von GGEW?

Der Arbeitspreis beträgt 38,00 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 142,80 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 3.500 kWh im Jahr sind das 1.472,80 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.

Wie hoch ist der Gaspreis in der Grundversorgung von GGEW?

Der Arbeitspreis beträgt 14,43 ct pro kWh, der Grundpreis inklusive Messstellenbetrieb 178,50 € im Jahr, jeweils brutto. Bei 12.000 kWh im Jahr sind das 1.910,10 €. Gültig seit 1. Januar 2026. Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026.

Ändert GGEW die Preise der Grundversorgung zum 1. Januar 2027?

Strom: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 StromGVV). Gas: Noch nicht angekündigt. Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen spätestens am 20. November 2026 öffentlich bekannt gegeben sein (§ 5 Abs. 2 GasGVV).

Wie kündige ich die Grundversorgung bei GGEW?

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Gebühren für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Bei einer Preisänderung können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV und GasGVV). Wer zu einem neuen Anbieter wechselt, lässt die Kündigung meist von diesem erledigen.

Was kostet die Ersatzversorgung bei GGEW?

Gas: 19,48 ct/kWh und 178,50 € Grundpreis im Jahr, gültig seit 1. Januar 2025. Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG).

Wo ist GGEW Grundversorger?

Für Strom: Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Lautertal und Zwingenberg. Für Gas: Bensheim, Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Bürstadt, Lampertheim, Lautertal, Seeheim-Jugenheim und Zwingenberg. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet; der Netzbetreiber stellt das alle drei Jahre fest (§ 36 Abs. 2 EnWG).

Quellen

Verbindlich sind allein die Preisblätter des Versorgers. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.